Infos, Hinweise & FAQ

Parkplatz

Unser Park verfügt über naturbelassene, befestigte Wege die gut mit Rollstühlen / Rollatoren befahrbar sind. Direkt vor dem Eingangsgebäude sind für Menschen mit einer Gehbehinderung Parkplätze.
Die Nutzung der Parkplätze ist für Sie  kostenfrei.

Menschen mit Behinderung

Unser Park verfügt über naturbelassene, befestigte Wege die gut mit Rollstühlen / Rollatoren befahrbar sind. Im Eingangsbereich sowie an der Gastronomie befinden sich behindertengerechte Toiletten.

Wo gibt es Toiletten?

Im Eingangsbereich sowie an der Gastronomie befinden sich unsere Toilettenanlagen.

Hier findet man behindertengerechte Toiletten sowie Wickeltische für die kleinen Gäste des Parks. 

In den Toilettenanlagen gilt, „Verhalte Dich ordentlich, denn auch der Besucher nach Dir möchte eine saubere Toilette vorfinden“.

Dürfen Tiere gefüttert werden?

Die Tiere des Wildparks dürfen ausschließlich mit dem hauseigenen Futter gefüttert werden. Dies ist an der Kasse, im Shop oder den zahlreichen Futterautomaten im Park gegen Gebühr erhältlich. Einige Tiere dürfen nicht gefüttert werden, dies ist am Gehege gekennzeichnet.

Es ist ausdrücklich untersagt an die Tiere mitgebrachtes Futter oder ähnliches zu verfüttern.

Gruppen anmelden

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich um den Gruppenpreis zu erhalten. (Gruppenpreis nur für Einrichtungen auf Anfrage)

Hunde

Das Mitbringen von Hunden ist prinzipiell erlaubt. Diese müssen jedoch an der Leine geführt werden und dürfen weder in den Streichelzoo noch ins Freigehege mitgenommen werden. Bitte beachten Sie auch, dass Hunde bei der Greifvogel Flugschau aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind. Auf dem Spielplatz direkt sind Hunde nicht erlaubt. An den Picknickplätzen drum herum dagegen gerne.

Besucherordnung / Parkordnung

FAQs, Besucherinformation Wildpark Frankenhof

 Komplette Besucherordnung anzeigen

Auszug aus Besucherordnung

  • Die Benutzung des Park, einschließlich seiner Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Eltern, Lehrer und Aufsichtspersonen der Gruppen haften für die Einhaltung der Besucherordnung. Daher beaufsichtigen Sie Ihre Kinder!
  • Kinder unter 15 Jahre dürfen den Park nur in Begleitung einer erwachsenen Person/Erziehungsberechtigten besuchen.
  • Das Füttern der Tiere ist nur mit dem parkeigenen Tierfutter gestattet! Dies ist am Eingang, im Shop sowie an den aufgestellten Futterautomaten käuflich erhältlich.
  • Es dürfen nur die Tiere gestreichelt werden, bei denen es ausdrücklich erlaubt ist. Wie z. B. die Ziegen.
  • Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Warnhinweise an den Tiergehegen, einige der Tiere machen keinen Unterschied zwischen Futter und Finger!
  • Da Sie sich bei uns in einem privat geführten Park befinden ist eine Entnahme von Pflanzen, Tieren sowie Teilen (Geweihe, Stacheln der Stachelschweine usw.) nicht gestattet.
  • Halten Sie den Park sauber. Es stehen im gesamten Parkgelände ausreichen Müllbehälter zur Verfügung.
  • Hunde dürfen an kurzer Leine im Park mitgeführt werden.
  • Raucher müssen die Hinweise im Park beachten. Dies ist bei Trockenheit besonders wichtig.
  • Es darf kein eigener Grill mit in den Park gebracht werden.
  • Fundsachen sind bei uns an der Kasse hinterlegt. Es kann im Shop nachgefragt werden.
  • Gewerbliche Verwendung von Fotos sowie Filmaufnahmen bedarf der Zustimmung der Parkleitung.
  • Als Besucher unseres Parks erkennen Sie die Besucherordnung an.

 

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